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Öffnungszeiten

Amtsstunden:      7:30 bis 15:30 Uhr

Einlaufstelle:        7:30 bis 15:30 Uhr Zimmer 8 Parterre

Parteienverkehr:  8:00 bis 12:00 Uhr


Terminvergabe für Vorsprachen am Amtstag unter der Telefonnummer +43 57 60121 12300 oder persönlich im Servicecenter, Fadingerstraße 2, 4020 Linz.


Öffnungszeiten im Servicecenter für persönlich vorsprechende Parteien:
Montag bis Donnerstag durchgehend
von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr


Freitag von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr

 
Telefonische Amtstagsterminvergabe:
Montag bis Donnerstag ab 13:00 Uhr
Telefon: 05/7601- 21- 12300


Terminvereinbarung notwendig.

Für Anträge auf Löschung von Rechten aus dem Grundbuch wird eine telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer  +43 57 60121 15050 empfohlen


TELEFONISCHE ERREICHBARKEIT:

Am Montag, Mittwoch und Freitag sind wir ab 12.00 Uhr nur ausnahmsweise in dringenden Fällen erreichbar.


Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.

Amtstag

Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr

Erreichbarkeit

Telefon: +43 57 60121

Fax: +43 57 60121 15088

Adresse

4040 Linz

Ferihumerstraße 1

Öffentliche Verkehrsmittel

Straßenbahnlinien 1, 2, 3 und 4, Haltestelle Rudolfstraße


Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bestehen am Urfahraner - Jahrmarktgelände und in Gerichtsnähe in den Kurzparkzonen.

Barrierefreiheit

Zugang

Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist beim Haupteingang (Ferihumerstraße 1) ein barrierefreier Zugang über eine Rampe samt anschließendem Treppenlift möglich. Eine barrierefreie WC-Anlage befindet sich im Erdgeschoß.

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT27 0100 0000 0545 0215

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT68 0100 0000 0545 0253

BIC: BUNDATWW