Bezirksgericht Urfahr

Öffnungszeiten
EINSCHRÄNKUNG DES PARTEIENVERKEHRS AUFGRUND DER AKTUELLEN CORONA-SITUATION:
Information zum Gerichtsbetrieb, insbesondere auch zu den bei Gericht geltenden Corona-Maßnahmen, finden Sie nachfolgend sowie in der Navigationsleiste „Covid-19“ (oben) und in der Hausordnung (rechts).
Wichtige weitere Informationen befinden sich in der Hausordnung.
Aufgrund der derzeit auf „Orange“ geschalteten Corona-Ampel ist gemäß der Bestimmungen über die Justizampel zur Vermeidung von Wartezeiten und Menschenansammlungen der Parteienverkehr bis auf Weiteres nur nach telefonischer Voranmeldung und Terminvergabe möglich (Tel. +43 57601 21). Sofortige Termine können nur in dringenden Fällen vergeben werden.
In allen parteiöffentlichen Bereichen, also insbesondere in den Gängen und Wartebereichen, gilt die Pflicht zum Tragen eines Gesichtsschutzes nach den in den öffentlichen Verkehrsmitteln geltenden Regelungen (=GSÖ) und die Einhaltung eines Mindestabstandes von einem Meter.
Über allfällige Erleichterungen im Zusammenhang mit der Maskenpflicht im Verhandlungssaal bei
Einhaltung der 3G-Regel befindet das Entscheidungsorgan.
Amtsstunden: 7:30 bis 15:30 Uhr
Einlaufstelle: 7:30 bis 15:30 Uhr Zimmer 8 Parterre
Parteienverkehr: 8:00 bis 12:00 Uhr
Terminvergabe für Vorsprachen am Amtstag unter der Telefonnummer +43 57 60121 12300 oder persönlich im Servicecenter, Fadingerstraße 2, 4020 Linz.
Terminvereinbarung notwendig.
TELEFONISCHE ERREICHBARKEIT:
Am Montag, Mittwoch und Freitag sind wir ab 12.00 Uhr nur ausnahmsweise in dringenden Fällen erreichbar.
Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.
ACHTUNG:
Der Zutritt zum Gericht ist nur mit Gesichtsschutz möglich.
Amtstag
Erreichbarkeit
Adresse
Ferihumerstraße 1
Öffentliche Verkehrsmittel
Straßenbahnlinien 1, 2, 3 und 4, Haltestelle Rudolfstraße
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten bestehen am Urfahraner - Jahrmarktgelände und in Gerichtsnähe in den Kurzparkzonen.
Barrierefreiheit
Zugang
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Elektronische Eingaben
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.
Videokonferenz
Bankverbindung
Für Einzahlung von Parteiengeldern, Strafen, Gebühren aus Firmen- und Grundbuch sowie Sonstiges
Für Einzahlungen von Gerichtsgebühren ausgenommen Firmen- und Grundbuch