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Geschichtliches

Otto Stolz vermutet von Zirl bis oberhalb von Landeck oder sogar bis Finstermünz eine einheitliche Grafschaft Oberinntal. Diese habe den schwäbischen Markgrafen Ronsberg gehört und sei nach 1212 an die Grafen von Ulten und von Berg-Burgau gegangen. Letztere gaben jene Herrschafts- und Besitzrechte, die sich im östlichen Teil des Oberinntales konzentrierten, zu Lehen an die Grafen von Eschenlohe-Hörtenberg. Graf Meinhard II. von Tirol-Görz kaufte den Besitzstand der Eschenloher zu und zu auf. 1281 und 1284 erwarb er von ihnen Anteile an Burg Hörtenberg. 1286 kaufte er ihnen die Grafschaft (comitia) Hörtenberg mit den dazugehörigen Rechten und Besitzungen ab, die als burgauisches Lehen an die Eschenlohe ausgewiesen ist. 1291 trat Herzog Otto von Bayern die Lehenhoheit über Burg Hörtenberg ab. 1288 scheinen erstmals ein Richter wie ein Gericht (iudicum) Hörtenberg auf. Andere Gerichtsbezirke, wie jener von Burg Fragenstein bei Zirl, gingen schon zu Meinhards Zeiten im Gericht Hörtenberg auf.

Das Gericht Hörtenberg verfügte über die niedere und hohe Gerichtsbarkeit, wobei letztere das Gericht Schlossberg miteinschloss. Die Hinrichtungsstätte lag bei Berg Hörtenberg, später am Lengeberg bei Oberhofen. Im Gerichtssprengel lassen sich mehrere Gerichtsstätten (Dingstühle oder Dingstätten) nachweisen, wo in Form von Ehafttaidingen Gerichtsverhandlungen abgehalten wurden, u. zw. Flaurling, Inzing, Zirl, Oberhofen, Hatting, Leutasch, Telfs, Oberperfuss und Ranggen. Das Gericht war - abgesehen von kurzen Unterbrechungen - verpfändet. Der Pfleger oder Pflegsverwalter fungierte meist zugleich als Richter, dem ein Gerichtsschreiber beigestellt war. Amtssitz war Burg Hörtenberg, seit dem 17. Jahrhundert das Pflegehaus in Telfs.

1787 wurde das kleine Gericht Schlossberg, das fast das ganze Gebiet der Gemeinde Scharnitz umschloss, eingezogen und dem Gericht Hörtenberg einverleibt.

Unter Bayern wurden mit Verordnung vom 21.11.1806 die Patrimonialgerichte Hörtenberg (mit Schlossberg), Petersberg und Stams dem lf. LG Telfs unterstellt. Aufgrund der Verordnung vom 18.11.1809 konstituierte sich das lf. LG Telfs, das den Sprengel des früheren Gerichtes Hörtenberg umfasste und dem die Gemeinde Rietz (bisher Gericht Petersberg) zugeschlagen wurde. Zugleich wurde das dem LG Telfs unterstellte Gericht Petersberg als lf. LG. Silz verselbständigt. Das Organisationspatent von 1817 ließ dieses als patrimoniales Landgericht unter dem Namen Hörtenberg wieder aufleben und stellte die Gemeinde Rietz dem LG Petersberg zurück. 1824 sagten die Ritter von Goldegg ihr Pfangericht heim. Seit 16.10.1826 stand es als LG Telfs unter staatlicher Verwaltung.

Weitere Entwicklung: 1850 - 54 BG Telfs; 1854 - 68 BA Telfs; ab 1868 BG Telfs. Gemäß Verordnung des Bundeskanzleramtes vom 13.7.1925 wurden die Gemeinden Seefeld, Scharnitz, Leutasch und Reith (bei Seefeld) Teil des Bezirksgerichtes Innsbruck, hingegen wurde die Gemeinde Wildermieming aus dem Bezirksgericht Silz gelöst und dem Bezirksgericht Telfs zugeschlagen. Die Verordnung trat mit 1.9.1925 in Kraft (BGBl. Nr. 234/1925).

Lit.: Stolz Landesbeschreibung NT, S. 397-450 und 832-833; O. Stolz, Geschichte der Gemeinden Telfs, Pfaffenhofen, Oberhofen und Rietz, in: Telfer Buch (= Schlern-Schriften 112), Innsbruck 1955, S. 58 ff. (Beimrohr, Mit Brief und Siegel. Die Gerichte Tirols und ihr älteres Schriftgut im Tiroler Landesarchiv; Innsbruck 1994)