Zur Hauptnavigation [1] Zum Inhalt [2]

Öffnungszeiten

Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.


Amtszeiten:          

Montag bis Freitag                        07.30 Uhr bis 15.30 Uhr 

Parteienverkehr:  

Montag bis Freitag                        08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Telefonischer Parteienverkehr: 

Montag, Mittwoch und Freitag    07.30 Uhr bis 12.00 Uhr 

Dienstag und Donnerstag            07.30 Uhr bis 15.30 Uhr 


Amtstag:               

Dienstag                                         08.00 Uhr bis 12.00 Uhr. 


Termine bei Exekutionsrechtspfleger*innen und Außerstreitrechtspfleger*innen nur nach telefonischer Voranmeldung


Mitteilung der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich:

Termine für die kostenlose erste anwaltliche Rechtsauskunft können unter dem Link https://raknoe.at/eaa-termine/ abgerufen werden.


 

Amtstag

Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr

Erreichbarkeit

Telefon: +43 1 707 63 17 -

Fax: +43 1 707 63 17 -392830

Adresse

2320 Schwechat

Schloßstraße 7

Öffentliche Verkehrsmittel

Bus 171 bis Volksbank Schwechat oder Felmayergarten, Flughafenschnellbahn S 7 bis Station Schwechat,
Fußweg jeweils ca. 15 Minuten

Parkmöglichkeiten

Parkplätze sind auf dem Areal des Justizbildungszentrum nur eingeschränkt vorhanden.

Barrierefreiheit

logo-gs

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT09 0100 0000 0546 0724

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT98 0100 0000 0546 1644

BIC: BUNDATWW