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Öffnungszeiten

Amtsstunden: 7.30 bis 15.30 Uhr

Einlaufstelle:

Montag: 8:00 bis 14:30 Uhr

Dienstag: 8:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch: 8:00 bis 14:30 Uhr

Donnerstag: 8:00 bis 14:30 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind Poststücke in den vor dem Gerichtsgebäude angebrachten Einlaufkasten zu werfen (siehe Enthebungszeiten).

Parteienverkehr:

telefonische Voranmeldung erforderlich (+43 3687 22 5 84)

Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 12:00


Amtstag

Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr Terminvergabe unter +43 3687 22584

Kontakt und Anreise

Telefon: +43 3687 22584

Fax: +43 3687 22584 30

Adresse

8970 Schladming

Hauptplatz 18

Hinweis:

Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen in konkreten Verfahren aus Sicherheitsgründen keine E-Mails entgegennehmen. Auf JustizOnline steht Ihnen eine einfache und benutzerfreundliche Möglichkeit zur Verfügung Eingaben in elektronischer Form an die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu richten.

Öffentliche Verkehrsmittel

Vom Bahnhof gelangt man zu Fuß in ca. 15 Minuten zum Amtsgebäude.

Die Bushaltestellen der Post AG sind in unmittelbarer Nähe des Gerichtes (ca 10 Minuten Fußweg) vorhanden.

Parkmöglichkeiten

Vor dem Gerichtsgebäude befinden sich gebührenpflichtige Parkmöglichkeiten für eine längere Parkdauer. Unmittelbar neben dem Gerichtsgebäude befindet sich ein barrierefreier Pkw – Parkplatz.

Barrierefreiheit

Zugang

Das Bezirksgericht Schladming verfügt über einen barrierefreien Zugang zum Erdgeschoß und eine barrierefreie WC-Anlage.

Sowohl der Verhandlungssaal als auch die Grundbuchsabteilung sind - im Erdgeschoss gelegen - barrierefrei zugänglich.

Im Bedarfsfall können im barrierefreien Bereich jederzeit Amtshandlungen (Vorsprachen am Amtstag, Beglaubigungen usw) vorgenommen werden.

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Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen und Akteneinsicht zu nehmen. Außerdem können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, bei welchem/welcher Ihr Verfahren geführt wird. Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung, die Sie ausdrucken und postalisch versenden, oder gleich elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften versenden können. Außerdem finden Sie hier die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Das Portal bietet Ihnen auch die Möglichkeit, Grundbuchabfragen oder Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT70 0100 0000 0547 0587

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT77 0100 0000 0547 1043

BIC: BUNDATWW