Öffnungszeiten
Amtsstunden: 7.30 bis 15.30 Uhr
Einlaufstelle:
Montag: 8:00 bis 14:30 Uhr
Dienstag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 bis 14:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 14:30 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten sind Poststücke in den vor dem Gerichtsgebäude angebrachten Einlaufkasten zu werfen (siehe Enthebungszeiten).
Parteienverkehr:
telefonische Voranmeldung erforderlich (+43 3687 22 5 84)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 12:00
Amtstag
Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr Terminvergabe unter +43 3687 22584
Kontakt und Anreise
Telefon: +43 3687 22584
Fax: +43 3687 22584 30
Adresse
8970 Schladming
Hauptplatz 18
Hinweis:
Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen in konkreten Verfahren aus Sicherheitsgründen keine E-Mails entgegennehmen. Auf JustizOnline steht Ihnen eine einfache und benutzerfreundliche Möglichkeit zur Verfügung Eingaben in elektronischer Form an die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu richten.
Öffentliche Verkehrsmittel
Vom Bahnhof gelangt man zu Fuß in ca. 15 Minuten zum Amtsgebäude.
Die Bushaltestellen der Post AG sind in unmittelbarer Nähe des Gerichtes (ca 10 Minuten Fußweg) vorhanden.
Parkmöglichkeiten
Vor dem Gerichtsgebäude befinden sich gebührenpflichtige Parkmöglichkeiten für eine längere Parkdauer. Unmittelbar neben dem Gerichtsgebäude befindet sich ein barrierefreier Pkw – Parkplatz.
Barrierefreiheit
Zugang
Das Bezirksgericht Schladming verfügt über einen barrierefreien Zugang zum Erdgeschoß und eine barrierefreie WC-Anlage.Sowohl der Verhandlungssaal als auch die Grundbuchsabteilung sind - im Erdgeschoss gelegen - barrierefrei zugänglich.
Im Bedarfsfall können im barrierefreien Bereich jederzeit Amtshandlungen (Vorsprachen am Amtstag, Beglaubigungen usw) vorgenommen werden.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen und Akteneinsicht zu nehmen. Außerdem können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, bei welchem/welcher Ihr Verfahren geführt wird. Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung, die Sie ausdrucken und postalisch versenden, oder gleich elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften versenden können. Außerdem finden Sie hier die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Das Portal bietet Ihnen auch die Möglichkeit, Grundbuchabfragen oder Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT70 0100 0000 0547 0587
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT77 0100 0000 0547 1043
BIC: BUNDATWW