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Öffnungszeiten

B e k a n n t m a c h u n g

Gemäß § 24 der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz BGBl. Nr. 264/1951, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 187/2020 wird Folgendes angeordnet:

Amtstage

(Dienstag 8 bis 12 Uhr)

Anwaltlich nicht vertretene Parteien können Klagen, Anträge und Erklärungen in Streit- und außerstreitigen Sachen zu Protokoll geben (§ 54 Abs.1 GeO). Dies erfolgt nur nach telefonischer Voranmeldung und Terminvereinbarung bis zum vorangehenden Montag 15 Uhr unter Angabe des Sachgebiets, in dem Antrag/Klage oder sonstige Verfahrenserklärungen erhoben bzw. abgegeben werden.

Allgemeine Rechtsauskünfte oder Rechtsberatung werden nicht erteilt.

Für Klagen auf Gewährung von Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension, Pflegegeld, Ausgleichszulage, Versehrtenrente, Feststellung einer Berufskrankheit oder eines Ereignisses als Arbeitsunfall, für Anträge auf einvernehmliche Scheidung sowie Anregung der Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters stehen Formulare zur Verfügung, die bei Bedarf ausgegeben werden.

Formulare für Mahnklagen, Exekutions- und Verfahrenshilfeanträge sowie weitere Eingaben können unter http://www.justiz.gv.at/formulare abgerufen werden.


Die österreichische Justiz ist bemüht, auch in schwierigen Zeiten einen geordneten Gerichtsbetrieb aufrecht zu erhalten. Zugleich gilt es aber auch, die Gesundheit der zu Gericht kommenden Personen und Mitarbeiter*innen bestmöglich zu schützen. Daher werden Sie gebeten, Folgendes zu beachten:

• Anfragen an das Gericht sind nach Möglichkeit telefonisch vorzunehmen (07482/424 23)
• Falls Sie etwas bei Gericht abgeben möchten, steht Ihnen dafür auch der Einlaufkasten – dieser befindet sich unmittelbar neben der Haupteingangstür zum Gebäude Rathausplatz 5 – zur Verfügung. Er wird zweimal täglich (um 9.00 Uhr und 13.00 Uhr) geleert.


Allgemeiner Parteienverkehr

(Montag bis Donnerstag 8 bis 12 Uhr)


Für die persönliche Einsichtnahme in das Grundbuch, Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften, Abholung von Grundbuchsausdrucken, Exekutionsregisterauszügen, Protokollaranbringen in Grundbuchssachen wird eine telefonische Voranmeldung und Terminvereinbarung empfohlen.

Einzahlungen können auf das Konto des Bezirksgerichts Scheibbs IBAN AT47 0100 0000 0546 1204 vorzunehmen. Im Gericht steht eine Bankomatkasse zur Verfügung.

Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge und sonstige Eingaben wie bisher schriftlich auf dem Postweg oder im Elektronischen Rechtsverkehr (Bürgerkarte oder Handy-Signatur erforderlich), nicht jedoch via e-mail, gestellt werden können.

Schriftliche Eingaben können in den Einlaufkasten neben dem Haupteingang des Bezirksgerichtes geworfen werden. Dieser wird täglich um 9 und 13 Uhr entleert.


Amtsstunden: 7.30 bis 15.30 Uhr

Einlaufstelle: 7.30 bis 15.30 Uhr

Parteienverkehr: Montag bis Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich zu Wartezeiten kommen kann.

Amtstag

Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr

Erreichbarkeit

Telefon: +43 7482 42423 0

Fax: +43 7482 42423 9

Adresse

3270 Scheibbs

Rathausplatz 5

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestellen des Regionalverkehrs sind fußläufig erreichbar.

Parkmöglichkeiten

Im Bereich des Bezirksgerichts (Bezirkshauptmannschaft Scheibbs) ist eine gebührenpflichtige Kurzparkzone vorhanden. 

Barrierefreiheit

Zugang

Für Barrierefreiheit für Verhandlungen wird in Zusammenarbeit mit der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs gesorgt.

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT47 0100 0000 0546 1204

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT39 0100 0000 0546 1833

BIC: BUNDATWW