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Öffnungszeiten

Amtsstunden und Öffnungszeiten der Einlaufstelle: 7.30 bis 15.30 Uhr

Parteienverkehr: 8.00 bis 12.00 Uhr

Termine für eine persönliche Vorsprache zum Amtstag sowie für Beglaubigungen und protokollarische Grundbuchsgesuche werden nur über telefonische Terminvereinbarung vergeben.

Telefonnummern zur Kontaktaufnahme:

+43 57 60121-37630 (Leiterin der Servicestelle und Beglaubigungsbeamtin FI Margit Singer)

+43 57 60121-37691 (Einlaufstelle)

+43 57 60121-37653 (Grundbuch)


Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.

Amtstag

Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr

Erreichbarkeit

Telefon: +43 57 60121

Fax: +43 57 60121 37688

Adresse

5600 Sankt Johann/Pongau

Eurofunkstraße 2

Öffentliche Verkehrsmittel

Direkt vor dem Bezirksgericht befindet sich die Haltestelle "Stöcklhub" der Citybus-Linie der Stadtgemeinde St. Johann/Pg.

Parkmöglichkeiten

Vor dem Gerichtsgebäude befinden sich 6 kostenfreie Parkplätze (davon ein Behindertenparkplatz) für eine Parkdauer bis zu 90 Minuten. Ein gebührenpflichtiger Parkplatz mit ca. 10 Stellplätzen befindet sich an der Rückseite des Gerichtsgebäudes.

Barrierefreiheit

Zugang

Das Amtsgebäude ist über den Haupteingang barrierefrei zu erreichen, wie auch innerhalb des Gebäudes alle Zimmer und Verhandlungssäle.

Der äußerst rechte Parkplatz vor dem Gebäude ist als Behindertenparkplatz eingerichtet, von diesem aus ist der Haupteingang über eine Rampe erreichbar.

Eine behindertengerechte WC-Anlage befindet sich in jeder Etage.

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT15 0100 0000 0545 0916

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT79 0100 0000 0545 1025

BIC: BUNDATWW