Zuständigkeit
Die Bezirksgerichte sind im Zivilrechtsbereich zur
Entscheidung in erster Instanz für alle Rechtssachen mit einem Streitwert bis
15.000 Euro sowie - unabhängig vom Streitwert - für bestimmte Arten von
Rechtssachen (insbesondere familien- und mietrechtliche Streitigkeiten)
zuständig.
Im Strafrechtsbereich sind die Bezirksgerichte zur Entscheidung über alle Vergehen, für die eine bloße Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe angedroht ist, deren Höchstmaß ein Jahr nicht übersteigt, zuständig (z.B. fahrlässige Körperverletzung, Diebstahl).
Der Gerichtssprengel umfasst folgende Gemeinden:
- Ahorn
- Aigen im Mühlkreis
- Aigen-Schlägl
- Altenfelden
- Arnreit
- Atzesberg
- Auberg
- Berg bei Rohrbach
- Haslach an der Mühl
- Helfenberg
- Hofkirchen im Mühlkreis
- Hörbich
- Julbach
- Kirchberg ob der Donau
- Klaffer am Hochficht
- Kleinzell im Mühlkreis
- Kollerschlag
- Lembach im Mühlkreis
- Lichtenau im Mühlkreis
- Nebelberg
- Neufelden
- Neustift im Mühlkreis
- Niederkappel
- Niederwaldkirchen
- Oberkappel
- Oberneukirchen
- Oepping
- Peilstein im Mühlviertel
- Pfarrkirchen im Mühlkreis
- Putzleinsdorf
- Rohrbach-Berg
- Rohrbach in Oberösterreich
- Sarleinsbach
- Schlägl
- Schönegg
- Schwarzenberg am Böhmerwald
- St. Johann am Wimberg
- St. Martin im Mühlkreis
- St. Oswald bei Haslach
- St. Peter am Wimberg
- St. Stefan-Afiesl
- St. Stefan am Walde
- St. Ulrich im Mühlkreis
- St. Veit im Mühlkreis
- Ulrichsberg
- Vorderweißenbach