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Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie für Ihre Anliegen bei Gericht einen Termin (+43 3352 32313):

  • So stellen Sie sicher, dass die für Sie zuständige Person ausreichend Zeit hat.
  • Bei der Terminvereinbarung kann bereits besprochen werden, welche Unterlagen Sie mitbringen sollen. Dies erspart Ihnen allenfalls einen weiteren Termin.
  • Lange Wartezeiten können vermieden werden.

Parteienverkehr und Einsichtnahme in das Grundbuch: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Abweichende individuelle Terminvergaben sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Akteneinsicht und Beglaubigungen: täglich von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Der Amtstag der DiplomrechtspflegerInnen  ist wie folgt geregelt: 

ADir. Andrea Moor, ADir. Elisabeth Schranz, ADir. Maria Stuparits,
ADir. Günther Wallner und ADir. Herbert Hofer jeden                                 Dienstag       8.00 - 12.00 Uhr

ADir. Jürgen Fass                                                                                             Mittwoch       8.00 - 12.00 Uhr

ADir. Nicole Wieser                                                                                           Donnerstag  8.00 - 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.

Amtstag

Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr (Terminvereinbarung wird empfohlen)

Erreichbarkeit

Telefon: +43 3352 323 13

Fax: +43 3352 32313 399

Adresse

7400 Oberwart

Hauptplatz 12

Parkmöglichkeiten

Im Bereich vor dem Gerichtsgebäude ist eine Kurzparkzone vorhanden.

Barrierefreiheit

Zugang

Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden.

Ein Aufzug in die Obergeschosse ist vorhanden.

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT65 0100 0000 0546 1462

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT81 0100 0000 0546 1950

BIC: BUNDATWW