Zur Hauptnavigation [1] Zum Inhalt [2]

Öffnungszeiten

Parteienverkehr, Akteneinsicht, Beglaubigungen und Amtstag ausnahmslos über telefonische Voranmeldung.


Amtsstunden: Montag bis Freitag 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr.

Einlaufstelle: Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis  15.30 Uhr, ansonsten steht der Einlaufkasten rund um die Uhr zur Verfügung.

Montag, Donnerstag und Freitag ist die Einlaufstelle ab 12:00 per Glocke der Gegensprechanlage im Eingangsbereich erreichbar.

Parteienverkehr und Einsichtnahme in das Grundbuch: Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Bitte beachten sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.

VertretungsNetz Erwachsenenvertretung:

Beratungs- und Sprechtage finden jeden 1. Dienstag im Monat nach telefonischer Voranmeldung statt;

telefonische Terminvereinbarung unter +43 2682 61233            


Amtstag

Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr

Erreichbarkeit

Telefon: +43 2612 42502 0

Fax: +43 2612 42502 23

Adresse

7350 Oberpullendorf

Hauptstraße 7

Parkmöglichkeiten

Keine eigenen Parkmöglichkeiten beim Amtsgebäude;  Kurzparkzone entlang der Hauptstraße; ansonsten gebührenfreie Parkplätze der Stadtgemeinde Oberpullendorf (Parkplatz Zentrum-Augasse, Friedhofsweg, Mühlbachgasse/Schwimmbad) 

Barrierefreiheit

Zugang

Ein barrierefreier Zugang (Lift) ist vorhanden.

Der Zutritt erfolgt über den Innenhof des Amtsgebäudes.

Wenn Hilfe benötigt wird, wenden Sie sich an unser Sicherheitspersonal und/oder die Mitarbeiter der Einlaufstelle per Glocke der Gegensprechanlage im Eingangsbereich oder Telefon (+43 2612 42502 32).

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT60 0100 0000 0546 1455

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT76 0100 0000 0546 1943

BIC: BUNDATWW