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Öffnungszeiten

Amtszeit:

Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Das Gerichtsgebäude ist am Montag und Freitag ab 12.30 Uhr versperrt.

Einlaufstelle:
Montag bis Freitag von 07:30 – 15:30
Am Montag und Freitag ist das Gerichtsgebäude ab12:30 versperrt. Die Einlaufstelle ist
daher am Montag und Freitag ab 12:30 per Glocke der Gegensprechanlage im
Eingangsbereich erreichbar.
Eingaben können auch in den vor dem Gebäude befindlichen Einlaufkasten eingeworfen
werden. Eingaben, die nach 14:00 Uhr eingeworfen werden, gelten am nächsten Werktag
als bei Gericht eingelangt.

Parteienverkehr und Einsichtnahme in das Grundbuch: 

Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie für Ihre Anliegen/Vorsprachen bei Gericht einen Termin

(+43 2626 62715) mit einigen Vorteilen:

  • die zuständige Person hat ausreichend Zeit

  • es kann bereits besprochen werden, welche Unterlagen notwendig sind, um weitere Termine einzusparen

  • lange Wartezeiten können vermieden werden

Hinsichtlich des Amtstages wird jedenfalls um telefonische Terminvereinbarung ersucht. Außer in dringenden Fällen sind Vorsprachen am Amtstag nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.


Amtstag

Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr

Erreichbarkeit

Telefon: +43 2626 62715

Fax: +43 2626 62715 33

Adresse

7210 Mattersburg

Gustav-Degen-Gasse 13

Parkmöglichkeiten

Keine eigenen Parkmöglichkeiten beim Amtsgebäude, jedoch gebührenpflichtige Kurzparkzone in unmittelbarer Nähe des Gerichtes.

Barrierefreiheit

Zugang

Barrierefreier Zugang im Erdgeschoss und zum Verhandlungssaal möglich.

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT29 0100 0000 0546 1431

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT66 0100 0000 0546 1929

BIC: BUNDATWW