Bezirksgericht Leibnitz

Öffnungszeiten
Amtsstunden:
Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr ausnahmslos nach telefonischer Terminvereinbarung unter
+43 3452 82835-31
Im Gerichtsgebäude ist verpflichtend ein Mindestabstand von 2 m zu anderen Personen einzuhalten.
Telefonischer Parteienverkehr:
Montag, Mittwoch, Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Einlaufstelle:
Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Servicecenter:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Protokollaranträge werden ausnahmslos nach telefonischer Terminvereinbarung unter +43 3452 82835 31 aufgenommen.
Mail-Anfragen an das Servicecenter ausschließlich an bgleibnitz.servicecenter@justiz.gv.at
(Achtung: Neuanträge und Eingaben zu laufenden Verfahren sind aufgrund der geltenden Verfahrensvorschriften per Mail nicht erlaubt)
Akteneinsicht:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr ausnahmslos nach telefonischer Terminvereinbarung unter +43 3452 82835
Gebäudeöffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Amtstag
Erreichbarkeit
Adresse
Kadagasse 8
Parkmöglichkeiten
In den Nebenstraßen sowie in der Tiefgarage gegenüber möglich.
Barrierefreiheit
Zugang
Der barrierefreie Zugang befindet sich auf der Rückseite des Amtsgebäudes. Weiters sind ein Lift und ein barrierefreies WC vorhanden.
Eingangskontrolle
Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich möglich. Die Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstigen gefährlichen Gegenständen unterzogen. Sollte es aufgrund dessen zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Elektronische Eingaben
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.
Videokonferenz
Bankverbindung
Für Einzahlung von Parteiengeldern, Strafen, Gebühren aus Firmen- und Grundbuch sowie Sonstiges
Für Einzahlungen von Gerichtsgebühren ausgenommen Firmen- und Grundbuch