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Zuständigkeit

Die Bezirksgerichte sind im Zivilrechtsbereich zur Entscheidung in erster Instanz für alle Rechtssachen mit einem Streitwert bis 15.000 Euro sowie - unabhängig vom Streitwert - für bestimmte Arten von Rechtssachen (insbesondere familien- und mietrechtliche Streitigkeiten) zuständig.

Im Strafrechtsbereich sind die Bezirksgerichte zur Entscheidung über alle Vergehen, für die eine bloße Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe angedroht ist, deren Höchstmaß ein Jahr nicht übersteigt, zuständig (z.B. fahrlässige Körperverletzung, Diebstahl).

Der Gerichtssprengel umfasst folgende Gemeinden:

  • Aggsbach
  • Albrechtsberg an der Großen Krems
  • Bergern im Dunkelsteinerwald
  • Droß
  • Dürnstein
  • Furth bei Göttweig
  • Gedersdorf
  • Gföhl
  • Grafenegg
  • Hadersdorf-Kammern
  • Jaidhof
  • Krems an der Donau
  • Krumau am Kamp
  • Langenlois
  • Lengenfeld
  • Lichtenau im Waldviertel
  • Maria Laach am Jauerling
  • Mautern an der Donau
  • Mühldorf
  • Paudorf
  • Rastenfeld
  • Rohrendorf bei Krems
  • Rossatz-Arnsdorf
  • Schönberg am Kamp
  • Senftenberg
  • Spitz
  • St. Leonhard am Hornerwald
  • Straß im Straßertale
  • Stratzing
  • Weinzierl am Walde
  • Weißenkirchen in der Wachau