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Öffnungszeiten

Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.


Amtsstunden

07.30 Uhr bis 15.30 Uhr 

Der Parteienverkehr ist nur nach telefonischer Voranmeldung (ausgenommen in dringenden Fällen) möglich.


Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Freitag während der Amtsstunden.


AMTSTAG:

Amtstagstermine werden grundsätzlich nur nach telefonischer Voranmeldung über das Servicecenter vergeben. 


Das Justiz-Servicecenter befindet sich im Erdgeschoß rechts


Mitteilung der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich:

Termine für die kostenlose erste anwaltliche Rechtsauskunft können unter dem Link https://raknoe.at/eaa-termine/ abgerufen werden.



Amtstag

Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr

Erreichbarkeit

Telefon: +43 2262 799

Fax: +43 2262 799 960

Adresse

2100 Korneuburg

Landesgerichtsplatz 1

Öffentliche Verkehrsmittel

Norwestbahn: Regionalzüge, Schnellbahn S 3

Das Justizzentrum ist ungefähr sechs Gehminuten vom Bahnhof entfernt

Parkmöglichkeiten

Parkplätze befinden sich an der Rückseite der Justizanstalt entlang der Brückenstraße und auf der der anderen Seite des Justizzentrums nach der Straße "Zum Scheibenstand" neben der Dr. Josef Gerstenecker-Straße.

Es wird gebeten, die Abstellflächen in der Brückenstraße vor den Kleingärten den Anrainern zu überlassen.

Barrierefreiheit

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT76 0100 0000 0546 0779

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT42 0100 0000 0546 1682

BIC: BUNDATWW