Öffnungszeiten
Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.
Amtsstunden:
07.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Der Parteienverkehr ist nur nach telefonischer Voranmeldung (ausgenommen in dringenden Fällen) möglich.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag, Mittwoch und Freitag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag 7.30 – 15.30 Uhr
AMTSTAG:
Amtstagstermine werden grundsätzlich nur nach telefonischer Voranmeldung über das Servicecenter vergeben.
Das Justiz-Servicecenter befindet sich im Erdgeschoß rechts
Mitteilung der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich:
Termine für die kostenlose erste anwaltliche Rechtsauskunft können unter dem Link https://raknoe.at/eaa-termine/ abgerufen werden.
Amtstag
Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt und Anreise
Telefon: +43 2262 799
Fax: +43 2262 799 960
Adresse
2100 Korneuburg
Landesgerichtsplatz 1
Hinweis:
Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen in konkreten Verfahren aus Sicherheitsgründen keine E-Mails entgegennehmen. Auf JustizOnline steht Ihnen eine einfache und benutzerfreundliche Möglichkeit zur Verfügung Eingaben in elektronischer Form an die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu richten.
Öffentliche Verkehrsmittel
Norwestbahn: Regionalzüge, Schnellbahn S 3
Das Justizzentrum ist ungefähr sechs Gehminuten vom Bahnhof entfernt
Parkmöglichkeiten
Parkplätze befinden sich an der Rückseite der Justizanstalt entlang der Brückenstraße und auf der der anderen Seite des Justizzentrums nach der Straße "Zum Scheibenstand" neben der Dr. Josef Gerstenecker-Straße.
Es wird gebeten, die Abstellflächen in der Brückenstraße vor den Kleingärten den Anrainern zu überlassen.
Barrierefreiheit
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen und Akteneinsicht zu nehmen. Außerdem können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, bei welchem/welcher Ihr Verfahren geführt wird. Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung, die Sie ausdrucken und postalisch versenden, oder gleich elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften versenden können. Außerdem finden Sie hier die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Das Portal bietet Ihnen auch die Möglichkeit, Grundbuchabfragen oder Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT76 0100 0000 0546 0779
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT42 0100 0000 0546 1682
BIC: BUNDATWW