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Öffnungszeiten

Information zum Gerichtsbetrieb

Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.


telefonische Erreichbarkeit: 

Montag bis Freitag          07.30 Uhr bis 15.30 Uhr 


PARTEIENVERKEHR: nur nach telefonischer Voranmeldung (ausgenommen in dringenden Fällen)

Montag bis Freitag täglich von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr


AMTSTAG: nur nach telefonischer Voranmeldung (ausgenommen in dringenden Fällen)

Dienstag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr


FAMILIENBERATUNG BEI GERICHT

Dienstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Telefonische Voranmeldung unter der Nr. 0676/5555425 ist erforderlich.

Mitteilung der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich:

Termine für die kostenlose erste anwaltliche Rechtsauskunft können unter dem Link https://raknoe.at/eaa-termine/ abgerufen werden.



Amtstag

Dienstag von 09:00 bis 13:00 Uhr

Kontakt und Anreise

Telefon: +43 2952 2323

Fax: +43 2952 2323 22

Adresse

2020 Hollabrunn

Winiwarterstraße 2

Hinweis:

Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen in konkreten Verfahren aus Sicherheitsgründen keine E-Mails entgegennehmen. Auf JustizOnline steht Ihnen eine einfache und benutzerfreundliche Möglichkeit zur Verfügung Eingaben in elektronischer Form an die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu richten.

Öffentliche Verkehrsmittel

Norwestbahn: Reginonalzüge, Schnellbahn S 3

Das Gericht ist ca zehn Gehminuten vom Bahnhof entfernt.

Parkmöglichkeiten

Parkplätze - zum Teil mit Kurzparkzone - sind in der Umgebung vorhanden.

Barrierefreiheit

Zugang

Barrierefreier Zugang ist möglich, dafür bitte läuten.
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Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen und Akteneinsicht zu nehmen. Außerdem können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, bei welchem/welcher Ihr Verfahren geführt wird. Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung, die Sie ausdrucken und postalisch versenden, oder gleich elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften versenden können. Außerdem finden Sie hier die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Das Portal bietet Ihnen auch die Möglichkeit, Grundbuchabfragen oder Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT10 0100 0000 0546 0803

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT89 0100 0000 0546 1709

BIC: BUNDATWW