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Öffnungszeiten

Amtsstunden:       7.30 bis 15.30 Uhr


Parteienverkehr:   8.00 bis 12.00 Uhr nach telefonischer Voranmeldung (außer in dringenden Fällen)


Einlaufstelle:         Montag und Freitag:           7.30 bis 12.00 Uhr
                                Dienstag bis Donnerstag:  7.30 bis 15.30 Uhr

Einlaufkasten:      Außerhalb dieser Zeiten steht der Einlaufkasten links neben der Eingangstür zur Verfügung. Dieser wird zu den dort angegebenen Zeiten an den Öffnungstagen des Gerichts zwei Mal täglich entleert.


Hinweis:                 Am Montag und am Freitag ist jeweils ab 12.00 Uhr kein Zutritt zum Gericht möglich.

Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.


TELEFONISCHE ERREICHBARKEIT:

Am Montag, Mittwoch und Freitag ist das Gericht ab 12.00 Uhr nur ausnahmsweise in dringenden Fällen erreichbar.


Familienberatung der Partner- und Familienberatung: 

Beratung bei Familienrechts-, Obsorge-, Unterhalts- und Sozialrechtsfragen, sowie bei Beziehungs- und Partnerschaftsproblemen.

Dienstag 9.00 bis 11.00 Uhr



Amtstag: Vorsprachen am Amtstag sind grundsätzlich nur nach telefonischer Voranmeldung möglich.

Amtstag

Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr

Erreichbarkeit

Telefon: +43 57 60121

Fax: +43 57 60121 37188

Adresse

5400 Hallein

Schwarzstraße 4

Öffentliche Verkehrsmittel

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar (Haltestelle: Bahnhof Hallein).

Parkmöglichkeiten

Gebührenpflichtige Kurzparkzonen befindet sich in der Umgebung des Gerichtsgebäudes.

Barrierefreiheit

Zugang

Ein Zugang für Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie ein Lift sind vorhanden.

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT19 0100 0000 0545 0844

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT92 0100 0000 0545 0985

BIC: BUNDATWW