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Geschichtliches

Bereits im Jahre 1605 wurde auf dem Grundstück des heutigen Gebäudekomplexes ein Jesuitenkloster errichtet, nachdem die dort ursprünglich stehenden 5 "Bürgerhäuser", die schon seit 1571 von den Jesuiten gemietet und unter anderem als Gymnasium genutzt worden waren, abgerissen wurden. Vermutlich erfolgte der Abriss dieser Bürgerhäuser allerdings nur zum Teil, da manche der heute noch erhaltenen Gewölbeteile aus dem 16. Jahrhundert stammen dürften.

lm Jahr 1608 erfolgte dann die Grundsteinlegung für den Bau der an das Kloster südlich anschließenden Jesuitenkirche nach den Plänen von Stefan Huber, welche in der Folge 1610 feierlich eingeweiht wurde.

1670 wurde das Kloster, vor allem aber die Kirche, ein Opfer des großen Erdbebens.

Beide Bauten wurden schwer in Mitleidenschaft gezogen und die erforderlichen Renovierungsmaßnahmen im Jahr 1685 abgeschlossen. Damals erhielt der gesamte Komplex mehr oder weniger seine heutige äußere Form.

Als 1773 der Jesuitenorden schließlich aufgehoben wurde, diente das Klostergebäude in der Folge als Kaserne bzw. zunächst als Militärerziehungsanstalt. Als Militärgebäude wurde es sodann bis 1945 genutzt.

Nach 1945 diente es kurze Zeit als Auffanglager für Flüchtlinge. Später wurden darin diverse Berufsschulen (z. B. Zimmerer, Tischler und zum Schluss die Optiker) untergebracht.

lm Jahre 1978 erfolgte schließlich die bislang letzte Renovierung dieses Gebäudes; seit 1980 hat Bezirksgericht Hall in Tirol hier seinen Sitz.

Die Anfänge der Stadt Hall reichen bis in das 13. Jahrhundert zurück. Ursprünglich gehörte Hall zum Gericht Thaur.

Wahrscheinlich im Zusammenhang mit der Markterhebung von Hall noch in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts scheint Hall auch einen eigenen Gerichtssprengel innerhalb des Gerichts Thaur gebildet zu haben, denn Ende des 13. Jahrhunderts werden mehrmals urkundlich ,,judices de Hallis" (Richter von Hall) erwähnt. Zu diesem Zeitpunkt unterstand das Gericht Hall aber noch dem Gericht Thaur.

Mit der Stadterhebung im Jahr 1303 war auch eine Änderung des Gerichtswesens verbunden. Der Landrichter von Thaur und der Stadtrichter von Hall waren ein und dieselbe Person. Spätestens seit dieser Zeit war der Gerichtssitz in der Stadt Hall, und zwar auch jener des Landrichters von Thaur. Der Richter nannte sich fortan "Stadtrichter von Hall und Landrichter von Thaur". Hall hatte aber nur die niedere Gerichtsbarkeit, die Blutgerichtsbarkeit war nach wie vor Aufgabe des Richters von Thaur.

Mit der Justizreform vom Jahre 1809 wurden das Landgericht Thaur und Stadtgericht Hall zum neu gebildeten Landgericht Hall vereinigt.

Die Justizreform 1850 brachte anstelle des Landgerichtes Hall das Bezirksgericht Hall.

Von 1854 bis 1868 bestand das Bezirksamt Hall. Bezirksämter vereinigten - grob gesprochen - die Funktion einer Bezirkshauptmannschaft und eines Bezirksgerichtes, was jedoch nicht dem Prinzip der Gewaltentrennung entsprach.

Von 1868 bis 1938 bestand wiederum ein Bezirksgericht Hall.

Von 1938 bis 1945 gab es ein Amtsgericht und seit 1945 gibt es wieder das Bezirksgericht Hall.