Fortsetzung des Verfahrens gegen zwei Chirurgen am 10. Dezember
Fortsetzung des Verfahrens gegen zwei Neurochirurgen: Laut Anklage sollen sie einem damals zwölfjährigen Mädchen erlaubt haben, bei einer Operation am 13. Jänner 2024 in der Grazer Universitätsklinik für Neurochirurgie aktiv mitzuwirken. Bei dem Mädchen handelt es sich um die Tochter einer der Angeklagten. Sie soll mit einem Operationsbohrgerät selbstständig ein Loch in die zuvor bereits freigelegte Schädeldecke eines Patienten gebohrt haben. Den beiden Angeklagten wird das Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB in der Begehungsform der Beitragstäterschaft nach § 12 dritter Fall StGB zur Last gelegt.
Die Verhandlung findet am 10. Dezember ab zehn Uhr im Saal G/F des Bezirksgerichts Graz-Ost statt.
Akkreditierung für Medienvertreter:innen
Dieses Verfahren wird von großem öffentlichen bzw. medialen Interesse begleitet. Um Ihnen die Berichterstattung zu erleichtern, werden im Verhandlungssaal wieder 20 Sitzplätze für Medien reserviert (max. zwei Sitzplätze pro Medium).
Daher werden sämtliche Medienvertreter:innen, die bei dieser Hauptverhandlung anwesend sein wollen, ersucht, sich bis spätestens Mittwoch, dem 3. Dezember, per E-Mail an medienstelle.BGGraz-Ost@justiz.gv.at zu akkreditieren (Wir bitten um Verständnis, dass telefonische Akkreditierungen nicht angenommen werden können.)
Bitte geben Sie bei der Anmeldung den Namen Ihres Mediums und die Anzahl der Mitarbeiter:innen an, die einen Sitzplatz benötigen (max. zwei Sitzplätze pro Medium).
Sobald das angeführte Kontingent (20
Sitzplätze für Medienvertreter:innen) erreicht ist, senden wir per E-Mail eine
Liste mit den akkreditierten Medien aus. Im Verhandlungssaal werden die
entsprechenden Sitzplätze wieder mit „Reserviert für Medien“ gekennzeichnet
sein.
Die verbleibenden Sitzplätze im Verhandlungsaal stehen Zuhörer:innen zur
Verfügung. Voraussetzung für den Zutritt sind eine bei der Sicherheitskontrolle
abzuholende Platzkarte. Nicht akkreditierte Journalist:innen werden wie Zuhörer:innen
behandelt.
Film- und Fotoaufnahmen
Im gesamten Haus besteht entsprechend Punkt C.4. der Hausordnung für das Amtsgebäude des Bezirksgerichtes Graz-Ost ein Verbot von Fernseh-, Hörfunk, Film- und Fotoaufnahmen. Eine Pool-Lösung für Foto- und Filmaufnahmen nach Punkt XI.4. des Medienerlasses des Bundesministeriums für Justiz ist erneut angedacht. Darüber wird noch gesondert informiert werden.