Bezirksgericht Gänserndorf

Öffnungszeiten
Information zum Gerichtsbetrieb
Der Betrieb der Gerichte und Staatsanwaltschaften bleibt weiter aufrecht.
Natürlich werden aber alle notwendigen Maßnahmen eingehalten, um die Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus (Corona) zu verhindern.
Deshalb gilt generell im gesamten Gerichtsbereich die Pflicht, einen Mindestabstand von ca 2 Meter einzuhalten.
Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.
Amtsstunden: Montag bis Freitag 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Parteienverkehr nur nach telefonischer Voranmeldung (ausgenommen in dringenden Fällen):
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Telefonischer Parteienverkehr:
Montag, Mittwoch, Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Termine zum Amtstag nur gegen telefonische Voranmeldung
Akteneinsicht ist nur gegen telefonische oder persönliche Voranmeldung während der Parteienverkehrszeiten möglich.
Amtstag
Erreichbarkeit
Adresse
Marchfelder-Platz 3
Öffentliche Verkehrsmittel
Nordbahn: Regionalzüge und Schnellbahn S1
Das Gerichtsgebäude ist lediglich fünf Gehminuten vom Bahnhof entfernt.
Parkmöglichkeiten
Für Besucher des Gerichtes steht eine geringe Anzahl von gebührenfreien Parkplätzen im Hofbereich des Gerichtsgebäudes zur Verfügung.
Barrierefreiheit
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Elektronische Eingaben
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.
Videokonferenz
Bankverbindung
Für Einzahlung von Parteiengeldern, Strafen, Gebühren aus Firmen- und Grundbuch sowie Sonstiges
Für Einzahlungen von Gerichtsgebühren ausgenommen Firmen- und Grundbuch