Zuständigkeit
Die Bezirksgerichte sind im Zivilrechtsbereich zur
Entscheidung in erster Instanz für alle Rechtssachen mit einem Streitwert bis
15.000 Euro sowie - unabhängig vom Streitwert - für bestimmte Arten von
Rechtssachen (insbesondere familien- und mietrechtliche Streitigkeiten)
zuständig.
Im Strafrechtsbereich sind die Bezirksgerichte zur Entscheidung über alle Vergehen, für die eine bloße Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe angedroht ist, deren Höchstmaß ein Jahr nicht übersteigt, zuständig (z.B. fahrlässige Körperverletzung, Diebstahl).
Der Gerichtssprengel umfasst folgende Gemeinden:
- Bad Blumau
- Bad Loipersdorf
- Bad Waltersdorf
- Buch-St. Magdalena
- Burgau
- Dechantskirchen
- Ebersdorf
- Feistritztal
- Friedberg
- Fürstenfeld
- Fürstenfeld
- Grafendorf bei Hartberg
- Greinbach
- Großsteinbach
- Großwilfersdorf
- Hartberg
- Hartberg Umgebung
- Hartl
- Ilz
- Kaindorf
- Lafnitz
- Neudau
- Ottendorf an der Rittschein
- Pinggau
- Pöllau
- Pöllauberg
- Rohrbach an der Lafnitz
- Rohr bei Hartberg
- Sankt Jakob im Walde
- Sankt Johann in der Haide
- Sankt Lorenzen am Wechsel
- Schäffern
- Söchau
- Stubenberg
- Vorau
- Waldbach-Mönichwald
- Wenigzell