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Zuständigkeit

Das Bezirksgericht für Handelssachen Wien ist für den Bereich des Bundeslandes Wien zur Entscheidung in erster Instanz für Streitigkeiten aus Handelsgeschäften mit einem Streitwert bis EUR 15.000 zuständig, wenn die Klage gegen einen im Firmenbuch eingetragenen Unternehmer gerichtet ist und auf Seiten der beklagten Partei ein unternehmensbezogenes Geschäft vorliegt.

Unabhängig vom Streitwert ist das Gericht bundesweit für Streitigkeiten nach dem Binnenschifffahrtsgesetz und für die Erlassung von Europäischen Zahlungsbefehlen nach der EU- Mahnverordnung zuständig.