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Öffnungszeiten

Parteienverkehr nur nach telefonischer Voranmeldung


Für COVID-19 positiv getestete Personen besteht die Pflicht, im Gerichtsgebäude durchgehend eine FFP-2 Maske zu tragen.


Telefonische Erreichbarkeit:

Montag, Mittwoch und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr,

Dienstag und Donnerstag von 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr


Parteienverkehr:

Parteienverkehr nur nach telefonischer Voranmeldung


unter der Telefonnummer

+43 (01)51528-0

Amtstag:

Der Amtstag findet nur gegen telefonische Voranmeldung 


unter der Telefonnummer

+43 (01)51528-0 statt.


Das Justizzentrum Wien Mitte, in dem auch das Bezirksgericht für Handelssachen Wien untergebracht ist, ist an Werktagen von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet (Einlass durch die Sicherheitsschleusen ab 7.30 Uhr). Ein Verlassen des Gebäudes ist jederzeit möglich.

Für den Bereich des Bezirksgerichtes für Handelssachen Wien gelten nachstehende Zeiten:

Einlaufstelle: 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Parteienverkehr: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Gebäudes zu Wartezeiten kommen kann.

Amtstag

Dienstag von 8:00 bis 13:00 Uhr

Erreichbarkeit

Telefon: +43 1 51528

Fax: +43 1 51528 305604

Adresse

1030 Wien

Marxergasse 1A

Öffentliche Verkehrsmittel

S1, S2, S3, S7, U3, U4, O

Parkmöglichkeiten

Der 1. Bezirk und der 3. Bezirk sind Montag bis Freitag (werktags) von 9.00 bis 22.00 Uhr Kurzparkzone mit einer Parkdauer von zwei Stunden. Für die Landstraßer Hauptstraße und für andere Geschäftsstraßen gilt eine örtlich gekennzeichnete Sonderregelung.

Im Gerichtsgebäude und im näheren Umkreis gibt es kostenpflichtige Garagen.

Barrierefreiheit

Zugang

Ein barrierefreier Zugang zum Gebäude ist über den linken Eingang möglich.

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT77 0100 0000 0546 0470

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT25 0100 0000 0546 1503

BIC: BUNDATWW