Öffnungszeiten
Amtsstunden:
Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Während der Amtsstunden ist das Gerichtsgebäude geöffnet und die Einlaufstelle besetzt. Dort können schriftliche Eingaben überreicht werden. Wenn Verhandlungen außerhalb der Amtsstunden stattfinden, werden Sie rechtzeitig eingelassen.
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Familien- und Scheidungsberatung: Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr
Eingangskontrolle
Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich möglich. Die Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Sollte es aufgrund dessen einmal zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir um Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.
Amtstag
Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr, nur nach telefonischer Terminvereinbarung
Kontakt und Anreise
Telefon: +43 4276 2225
Fax: +43 4276 2225 12
Adresse
9560 Feldkirchen in Kärnten
Foregger Platz 1
Hinweis:
Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen in konkreten Verfahren aus Sicherheitsgründen keine E-Mails entgegennehmen. Auf JustizOnline steht Ihnen eine einfache und benutzerfreundliche Möglichkeit zur Verfügung Eingaben in elektronischer Form an die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu richten.
Öffentliche Verkehrsmittel
Der Zugbahnhof ist in 10 bis 12 Gehminuten erreichbar und die Postbushaltestelle ist vom Amtsgebäude 5 Gehminuten entfernt.Parkmöglichkeiten
In der Nähe des Amtsgebäudes gibt es Kurzparkzonen.
Barrierefreiheit
Zugang
Barrierefreie Zugangsmöglichkeit zum Amtsgebäude ist gegeben. Ein Aufzug sowie ein Behinderten-WC sind vorhanden.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen und Akteneinsicht zu nehmen. Außerdem können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, bei welchem/welcher Ihr Verfahren geführt wird. Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung, die Sie ausdrucken und postalisch versenden, oder gleich elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften versenden können. Außerdem finden Sie hier die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Das Portal bietet Ihnen auch die Möglichkeit, Grundbuchabfragen oder Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT76 0100 0000 0547 0673
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT47 0100 0000 0547 1098
BIC: BUNDATWW