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Öffnungszeiten

Amtsstunden: 

Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr

Während der Amtsstunden ist das Gerichtsgebäude geöffnet und die Einlaufstelle besetzt. Dort können schriftliche Eingaben überreicht werden. Wenn Verhandlungen außerhalb der Amtsstunden stattfinden, werden Sie rechtzeitig eingelassen.

Parteienverkehr: 

Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr


Familien- und Scheidungsberatung: Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr

Eingangskontrolle

Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich möglich. Die Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Sollte es aufgrund dessen einmal zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir um Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.


Amtstag

Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr, nur nach telefonischer Terminvereinbarung

Kontakt und Anreise

Telefon: +43 4276 2225

Fax: +43 4276 2225 12

Adresse

9560 Feldkirchen in Kärnten

Foregger Platz 1

Hinweis:

Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen in konkreten Verfahren aus Sicherheitsgründen keine E-Mails entgegennehmen. Auf JustizOnline steht Ihnen eine einfache und benutzerfreundliche Möglichkeit zur Verfügung Eingaben in elektronischer Form an die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu richten.

Öffentliche Verkehrsmittel

Der Zugbahnhof ist in 10 bis 12 Gehminuten erreichbar und die Postbushaltestelle ist vom Amtsgebäude 5 Gehminuten entfernt.

Parkmöglichkeiten

In der Nähe des Amtsgebäudes gibt es Kurzparkzonen.

Barrierefreiheit

Zugang

Barrierefreie Zugangsmöglichkeit zum Amtsgebäude ist gegeben. Ein Aufzug sowie ein Behinderten-WC sind vorhanden.

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Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen und Akteneinsicht zu nehmen. Außerdem können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, bei welchem/welcher Ihr Verfahren geführt wird. Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung, die Sie ausdrucken und postalisch versenden, oder gleich elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften versenden können. Außerdem finden Sie hier die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Das Portal bietet Ihnen auch die Möglichkeit, Grundbuchabfragen oder Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT76 0100 0000 0547 0673

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT47 0100 0000 0547 1098

BIC: BUNDATWW