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Öffnungszeiten

AMTSSTUNDEN

Montag bis Freitag 07:30 bis 15:30 Uhr.

Während der Amtsstunden ist das Gerichtsgebäude geöffnet und die Einlaufstelle besetzt. Dort können schriftliche Eingaben überreicht werden.

Wenn Verhandlungen außerhalb der Amtsstunden stattfinden, werden Sie rechtzeitig eingelassen.

Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich zu Wartezeiten kommen kann.



PARTEIENVERKEHR

Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr,

telefonisch außerdem Dienstag und Donnerstag 12:00 bis 15:30 Uhr

Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen, wird jedenfalls eine telefonische Voranmeldung empfohlen.


FAMILIENBERATUNG

Eine Familienberatung im Gericht findet nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung statt.


EINGANGSKONTROLLE

Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich möglich. Die Besucher werden – ähnlich wie an Flughäfen – einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Sollte es aufgrund dessen einmal zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir um ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.

Amtstag

Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Terminvergabe unter +43 3152 3055 52

Erreichbarkeit

Telefon: +43 3152 3055

Fax: +43 3152 3055 34

Adresse

8330 Feldbach

Ringstraße 29

Öffentliche Verkehrsmittel

Die Entfernung zum Bahnhof der Steiermärkischen Landesbahnen beträgt 12 Gehminuten.


Parkmöglichkeiten

In der Umgebung des Gerichtsgebäudes befinden sich gebührenpflichtige Kurzparkzonen als auch eine gebührenfreie Parkmöglichkeit.



Barrierefreiheit

Zugang

Das gesamte Gebäude ist barrierefrei zugänglich und ist ein barrierefreies WC vorhanden.

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT86 0100 0000 0547 0202

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT13 0100 0000 0547 0934

BIC: BUNDATWW