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Geschichtliches

Die Gerichtsbarkeit in Dornbirn geht bis auf die Zeit der Montforter im 14. Jahrhundert zurück, bis zum Jahr 1671 liegen die schriftlichen Gerichtsprotokolle vor. Im Jahr 1654 verkaufte Erzherzog Ferdinand Karl das Gericht zu Dornbirn an die Emser Grafen. Dagegen leistete die Dornbirner Bevölkerung erbitterten Widerstand und verweigerte sogar die Huldigung des neuen Landesherren. Mit Hilfe der Landesstände gelang es den Dornbirnern viertausend Gulden für den Rückkauf der Gerichtsbarkeit aufzubringen, woraufhin der Erzherzog den Verkauf zurücknahm und Dornbirn für seine Treue zum Hause Habsburg mit dem Gerichtswappen belohnte. Im Jahre 1771 gelang es der Bevölkerung schließlich aufgrund der hohen Verschuldung der Emser, sämtlichen Grund und Boden, den diese in Dornbirn besaßen, zu kaufen.

Für die wachsenden Aufgaben der Rechtsprechung baute das Justizministerium 1911 an der Ecke Schillerstraße/Kapuzinergasse das neue Gerichtsgebäude, das von außen her typisch für die franzisco - josephinische Ära ist und deshalb auch unter Denkmalschutz steht. Bis heute ist das Gericht in diesem Gebäude untergebracht. Im später errichteten Nebengebäude ist die Außenstelle der Justizanstalt Feldkirch angesiedelt.