Bezirksgericht Dornbirn

Öffnungszeiten
Parteienverkehr: 8:00 bis 12:00 Uhr nur nach telefonischer Vereinbarung
Einlaufstelle: 07:30 bis 15:30 Uhr
Familienberatung: Dienstag 08:30 bis 10:30 Uhr
Es sind nach wie vor alle notwendigen Maßnahmen einzuhalten, um die Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus (Corona) zu verhindern.
Bitte beachten Sie daher, dass in den parteiöffentlichen Bereichen des Gerichtsgebäudes die Pflicht gilt, einen Gesichtsschutz nach den in den öffentlichen Verkehrsmitteln geltenden Regeln (GSÖ) zu tragen und einen Mindestabstand von 2 Meter einzuhalten.
In Verhandlungen, im sonstigen Parteienverkehr und in Mehrpersonenbüros bei Kundenkontakt gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen eines GSÖ. Das Entscheidungsorgan kann jedoch bei Personen, die eines der 2-G (geimpft, genesen) erfüllen, davon absehen.
ACHTUNG!
Wird das Nichteinhalten eines Mindestabstands oder das Nichttragen eines GSÖ festgestellt, wird die betreffende Person auf die diesbezügliche Verpflichtung hingewiesen und, sollte sie dieser trotz Aufforderung nicht nachkommen, des Gebäudes verwiesen. In diesem Falle ist diejenige Person als unentschuldigt säumig anzusehen, wenn sie aufgrund der Verweisung eine zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erforderliche Verfahrenshandlung nicht vorgenommen hat oder einer Verpflichtung im Gericht nicht nachgekommen ist (§ 16 Abs 5 GOG).
Bitte beachten Sie auch, dass für den Amtstag (auch in Unterhaltssachen) eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich ist.
Amtstag
Erreichbarkeit
Adresse
Kapuzinergasse 12
Parkmöglichkeiten
Barrierefreiheit
Zugang
Der barrierefreie Zugang befindet sich an der Rückseite des Gebäudes (bitte Klingel benützen). Ein Lift ist vorhanden.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Elektronische Eingaben
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.
Videokonferenz
Bankverbindung
Für Einzahlung von Parteiengeldern, Strafen, Gebühren aus Firmen- und Grundbuch sowie Sonstiges
Für Einzahlungen von Gerichtsgebühren ausgenommen Firmen- und Grundbuch