Öffnungszeiten
Information zum Gerichtsbetrieb
Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.
Amtszeiten: Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Amtstag:
Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr
grundsätzlich nur nach telefonischer Voranmeldung und Terminvergabe (ausgenommen in dringenden Fällen)
Parteienverkehr: Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
nur nach telefonischer Voranmeldung (ausgenommen in dringenden Fällen)
Akteneinsicht sowie Grundbuchsanträge und Grundbuchsauszüge:
grundsätzlich nur nach telefonischer Voranmeldung
Beglaubigungen:
Dienstag von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr
grundsätzlich nur nach telefonischer Voranmeldung
Familien(Scheidungs-)beratung: jeden 1. und 3. Dienstag im Monat (Terminvergabe gegen telefonische Voranmeldung) zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr
Mitteilung der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich:
Termine für die kostenlose erste anwaltliche Rechtsauskunft können unter dem Link https://raknoe.at/eaa-termine/ abgerufen werden.
Amtstag
Dienstag von 8:00 bis12:00
Erreichbarkeit
Telefon: +43 2162 62151
Fax: +43 2162 62151 109
Adresse
2460 Bruck/Leitha
Wiener Gasse 3
Öffentliche Verkehrsmittel
Vom Bahnhof zum Gericht sind es ca. 850 Meter Fußmarsch,
Bushaltestellen gibt es in unmittelbarer Nähe auf dem Hauptplatz.
Parkmöglichkeiten
Parkplätze sind in der Kurzparkzone ausreichend vorhanden.Barrierefreiheit
Zugang
Ein barrierefreier Zugang zum Gerichtsgebäude und ein Personenaufzug sind vorhanden.Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das
Portal JustizOnline haben
Sie die Möglichkeit, den
Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie
dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder
die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier
insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe.
Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.
Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT64 0100 0000 0546 1383
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT14 0100 0000 0546 1895
BIC: BUNDATWW