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Öffnungszeiten

Parteienverkehr: derzeit eingeschränkt  von 07:30 bis 11:30 Uhr und nur mit vorheriger Terminvereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit: Montag, Mittwoch und Freitag von 07:30 bis 11:30 Uhr, 

Dienstag und Donnerstag von 07:30 bis 15:30 Uhr

Einlaufstelle: Montag bis Freitag 07:30 bis 15:30 Uhr, Zimmer 2

Familienberatung: Dienstag 08:00 bis 10:00 Uhr

Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.


Amtstag

Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr nach telefonischer Terminvereinbarung

Erreichbarkeit

Telefon: +43 (0)5 76014 3483

Fax: +43 (0)5 76014 3483 99

Adresse

6700 Bludenz

Sparkassenplatz 4

Öffentliche Verkehrsmittel

Stadtbus Bludenz, Linie 3, Haltestelle Sparkassenplatz

Parkmöglichkeiten

Gegenüber dem Gerichtsgebäude befindet sich ein gebührenpflichtiger Parkplatz.

Barrierefreiheit

Zugang

Ein barrierefreier Zugang zu den Räumlichkeiten im Erdgeschoss ist vorhanden; ein Lift ist vorhanden.

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT84 0100 0000 0548 0326

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT66 0100 0000 0548 0553

BIC: BUNDATWW