VdFS
VdFS - Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Tätigkeitsbereich
Die VdFS nimmt Urheberrechte von Filmurhebern (Regie, Kamera, Filmschnitt, Kostüm- und Szenenbild), sowie Leistungsschutzrechte von Filmschauspielern wahr. Diese Tätigkeit übt sie aufgrund ihrer Wahrnehmungsgenehmigung (in der konsolidierten Fassung vom 11.05.2016) aus. Daraus lukrierte die VdFS im Jahr 2018 Gesamteinnahmen (Inland und Ausland) in der Höhe von € 10,74 Mio.
Organisation
Die VdFS ist als Genossenschaft mit beschränkter Haftung organisiert. Ihre Organisationsvorschriften finden sich in ihrer Satzung. Die Genossenschafter sind unter Einhaltung der Mitgliedschaftsbedingungen der Genossenschaft beigetreten. Der Vorstand ist für die Geschäftsführung der VdFS zuständig, grundsätzlich übt jedoch ein vom Vorstand bestellter Geschäftsführer diese Tätigkeit aus.
Geschäftsführung
Vorstand:
- Fabian Eder (Kamera, Vorsitzender)
- Paul Harather (Regie)
- Michael Kreihsl (Regie)
- Ingrid Leibezeder (Kostümbild)
- Niki Mossböck (Filmschnitt)
- Florian Reichmann (Szenenbild, Vorsitzender-Stellvertreter)
- Kristina Sprenger (Schauspiel)
Geschäftsführer:
- Mag. Gernot Schödl, LL.M.
Bezugsberechtigte
Bezugsberechtigte der VdFS sind Filmurheber und Schauspieler, die einen Wahrnehmungsvertrag mit der VdFS abgeschlossen haben (Stand 2018: 2.823 Bezugsberechtigte). Um die Rechtewahrnehmung im Ausland zu gewährleisten, hat die VdFS Verträge mit ausländischen Verwertungsgesellschaften (Gegenseitigkeitsverträge) abgeschlossen.
Die eingenommenen Lizenzerlöse werden nach Abzug der Verwaltungskosten und anderer Abzüge entsprechend den von der Mitgliederhauptversammlung beschlossenen allgemeinen Grundsätzen der Verteilung und den Verteilungsregeln an die Bezugsberechtigten ausgeschüttet. Ist eine Verteilung nicht möglich, finden die allgemeinen Grundsätze für die Verwendung der nicht verteilbaren Beträge Anwendung.
- Allgemeine Grundsätze für die Verteilung
- Verteilungsregeln
- Allgemeine Grundsätze für die Verwendung der nicht verteilbaren Beträge
- Allgemeine Grundsätze für Verwaltungskosten
- Allgemeine Grundsätze für andere Abzüge einschließlich SKE-Abzüge
Aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung sind 50% der Einnahmen aus der Speichermedienvergütung sozialen und kulturellen Zwecken dienenden Einrichtungen zuzuführen. Diese Fördermittel können unter den in den SKE-Regeln festgelegten Bedingungen beantragt werden.
Nutzer
Die VdFS stellt die Nutzung der Rechte und Ansprüche ihrer Bezugsberechtigten sowie der über Gegenseitigkeitsverträge verbundenen Rechteinhaber in Rechnung ("Nutzungsbewilligungen"). Die Entgelte für die Nutzung ihres Repertoires sind in Gesamtverträgen, Satzungen oder Verträgen mit dem Bund festgelegt.
- Gesamtverträge:
- Satzungen
Kontakt
VdFS - Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Adresse: Löwelstraße 14
1010 Wien
Telefon: +43 1 50476 20
Fax: +43 (0) 1 504 76 20 50
E-Mail: office@vdfs.at
Website: www.vdfs.at