VAM
Tätigkeitsbereich
Die VAM nimmt Rechte und Vergütungsansprüche der Filmhersteller wahr. Diese Tätigkeit übt sie aufgrund ihrer Wahrnehmungsgenehmigung (konsolidierte Fassung vom 15.06.2018) aus. Aus dieser Tätigkeit lukrierte die VAM im Jahr 2018 Gesamteinnahmen (Inland und Ausland) in der Höhe von € 17,294 Mio.
Organisation
Die VAM ist als Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisiert. Alleingesellschafter ist der Verein Audiovisuelle Medien Produzenten (AMPA). Ihre Organisationsvorschriften einschließlich der Mitgliedschaftsbedingungen finden sich in ihrer Errichtungserklärung. Die Geschäfte der VAM führen zwei Geschäftsführer gemeinsam.
Geschäftsführung
- KR Prof. Dr. Veit Heiduschka
- Mag. Michael Kavouras
Bezugsberechtigte
Bezugsberechtigte der VAM sind Filmhersteller, die einen Wahrnehmungsvertrag mit der VAM abgeschlossen haben (Stand 2018: 322 Bezugsberechtigte). Um die Rechtewahrnehmung im Ausland zu gewährleisten, hat die VAM Verträge mit ausländischen Verwertungsgesellschaften (Gegenseitigkeitsverträge) abgeschlossen.
Die eingenommenen Lizenzerlöse werden nach Abzug der Verwaltungskosten und anderer Abzüge entsprechend den Verteilungsregeln an die Bezugsberechtigten ausgeschüttet.
- Verteilungsregeln:
- Allgemeine
- Besondere (Beherbergungsbetriebe)
- Besondere (Unterricht)
- Besondere (Bibliothekstantieme)
- Besondere (Kabelweitersendung)
- Besondere (Vervielfältigung zum eigenen oder privaten Gebrauch)
- Allgemeine Grundsätze für die Verwendung der nicht verteilbaren Beiträge
- Allgemeine Grundsätze für Verwaltungskosten
- Allgemeine Grundsätze für andere Abzüge einschließlich SKE-Abzüge
Aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung sind 50% der Einnahmen aus der Speichermedienvergütung sozialen und kulturellen Zwecken dienen-den Einrichtungen zuzuführen. Diese Fördermittel können unter den in den SKE-Regeln festgelegten Bedingungen beantragt werden.
Nutzer
Die VAM stellt die Nutzung der Rechte und Ansprüche ihrer Bezugsberechtigten sowie der über Gegenseitigkeitsverträge verbundenen Rechteinhaber in Rechnung ("Nutzungsbewilligungen"). Die Entgelte für die Nutzung ihres Repertoires sind in Gesamtverträgen, Satzungen, Standardlizenzverträgen oder in autonomen Tarifen festgelegt.
Bedingungen für Nutzungsbewilligungen:
Gesamtverträge:
Satzungen:
Autonome Tarife:
- Kabel-TV
- K-Mobil-TV
- Videokabinen (V/K)
- Öffentliche Aufführung in Beherbergungsbetrieben
- Öffentliche Wiedergabe in Gastronomiebetrieben (Dauerveranstaltungen)
- Öffentliche Vorführung in Verkaufsgeschäften (V/S)
- Öffentliche Vorführung in Videokinos (V/C)
- Öffentliche Wiedergabe in Gastronomiebetrieben, wenn nicht V/K, V/S oder V/C (V/B)
Kontakt
VAM Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien GmbH
Adresse: Neubaugasse 25 /Stiege 1/Tür 9
1070 Wien
Telefon: +43 1 5264301
Fax: +43 1 5264301 13
E-Mail: office@vam.cc
Website: www.vam.cc