Literar-Mechana
Literar-Mechana Wahrnehmungsgesellschaft für Urheberrechte Gesellschaft m.b.H.
Tätigkeitsbereich
Die Literar-Mechana nimmt Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte für Ton- und Bildtonträger sowie Vortrags- und Senderechte sowie bestimmte Vergütungsansprüche an Sprachwerken wahr. Daneben nimmt sie bestimmte Vervielfältigungsrechte sowie Vergütungsansprüche im Bereich der Musiknoten wahr. Diese Tätigkeiten übt sie aufgrund ihrer Wahrnehmungsgenehmigung (in der konsolidierten Fassung vom 11.1.2019) aus. Daraus lukrierte die Literar-Mechana im Jahr 2019 Gesamteinnahmen (Inland und Ausland) in der Höhe von € 46,71 Mio.
Weiters wurde die Literar-Mechana als gemeinsame Empfangsstelle iSd § 90a Urheberrechtsgesetz für alle Meldungen nach § 42b Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (Reprographievergütung) namhaft gemacht.
Organisation
Die Literar-Mechana ist als Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisiert. Gesellschafter sind der Verband der Dramatiker und Dramatikerinnen, die LVG Literarische Vereinigung zur Wahrung der Urheberrechte, der Presseclub "Concordia" (Vereinigung österreichischer Journalisten und Schriftsteller), der Verband der Bühnenverleger Österreichs und der Österreichische Verlegerverband. Ihre Organisationsvorschriften einschließlich der Mitgliedschaftsbedingungen finden sich in ihrem Gesellschaftsvertrag. Die Führung der Geschäfte der Literar-Mechana obliegt einer Alleingeschäftsführerin.
Geschäftsführung
Dr. Sandra Csillag
Bezugsberechtigte
Bezugsberechtigte sind jene Autoren und Verlage, die Wahrnehmungsverträge (Sprachwerke: Autoren und Verlage, Musiknoten: Autoren und Verlage) mit der Literar-Mechana abgeschlossen haben (Stand 2019: 22.175 Bezugsberechtigte). Um die Rechtewahrnehmung im Ausland zu gewährleisten, hat die Literar-Mechana Verträge mit ausländischen Verwertungsgesellschaften (Gegenseitigkeitsverträge) abgeschlossen.
Die eingenommenen Lizenzerlöse werden nach Abzug der Verwaltungs-kosten und anderer Abzüge entsprechend den von der Mitglieder-hauptversammlung beschlossenen allgemeinen Grundsätzen für die Verteilung und den Verteilungsregeln an die Bezugsberechtigten ausgeschüttet. Ist eine Verteilung nicht möglich, finden die allgemeinen Grundsätze für die Verwendung der nicht verteilbaren Beträge Anwendung.
- Allgemeine Grundsätze für die Verteilung
- Verteilungsregeln:
- Allgemeine Grundsätze für die Verwendung der nicht verteilbaren Beträge
- Allgemeine Grundsätze für Verwaltungskosten
- Allgemeine Grundsätze für andere Abzüge einschließlich SKE-Abzüge
Aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung sind 50% der Einnahmen aus der Speichermedienvergütung sozialen und kulturellen Zwecken dienenden Einrichtungen zuzuführen. Diese Fördermittel können unter den in den SKE-Regeln festgelegten Bedingungen beantragt werden.
Nutzer
Die Literar-Mechana stellt die Nutzung der Rechte und Ansprüche ihrer Bezugsberechtigten sowie der über Gegenseitigkeitsverträge verbundenen Rechteinhaber in Rechnung ("Nutzungsbewilligungen"). Die Entgelte für die Nutzung ihres Repertoires sind in Gesamtverträgen, Rahmenverträgen oder in autonomen Tarifen festgelegt.
- Schulbuch kommerziell
- Schulbuch nicht kommerziell
- Schulbuch Musiknoten kommerziell
- Schulbuch Musiknoten nicht-kommerziell
- Speichermedienvergütung
- Leerkassettenvergütung
- Öffentliche Wiedergabe Schulen
- Öffentliche Wiedergabe Schulen Länder
- Öffentlicher Vortrag
- Öffentliche Wiedergabe Beherbergungsbetriebe (Satzung)
- Bibliothekstantieme
- Gerätevergütung (bis 2018) / Gerätevergütung (ab 2018) sowie Tarifblatt und Einzelvertrag, dazu abweichende Vereinbarungen zu Gerätevergütung und Scanner
- Betreibervergütung
- Kabel TV
- Mobile TV
- Übersicht Tarife Gerätevergütung
- Betreibervergütung
- Gerätevergütung
- Drucker
- Lieder und Liedtexte im Gemeindegesang
Kontakt
Literar-Mechana Wahrnehmungsgesellschaft für Urheberrechte, Gesellschaft m.b.H.Adresse: Linke Wienzeile 18
1060 Wien
Telefon: +43 1 58721 61
Fax: +43 1 58721 619
E-Mail: office@literar.at
Website: www.literar.atDas Beschwerdemanagement der Literar Mechana kann unter folgendem Link abgerufen werden.