Bescheid der Aufsichtsbehörde vom 28.4.2011
Behörde: | Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften |
Datum: | 28.04.2011 |
Kategorie: | Vertragsbedingungen für die Schließung von Wahrnehmungsverträgen |
Partei(en): | VDFS Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden GenmbH |
GZ: | AVW 9.401/11-005 |
Mit dem vorliegenden Bescheid wird der VDFS die Anwendung der geänderten Vertragsbedingungen für die Schließung von Wahrnehmungsverträgen gemäß § 11 Abs 2 VerwGesG untersagt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.