Bescheid der Aufsichtsbehörde vom 19.9.2011
Behörde: | Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften |
Datum: | 19.09.2011 |
Kategorie: | Betriebsgenehmigung |
Partei(en): | Verwertungsgesellschaft Rundfunk GmbH (VGR) |
GZ: | AVW 9.120/11-015 |
Mit dem vorliegenden Bescheid werden der VGR die Betriebsgenehmigungen hinsichtlich §§ 18 Abs 3, 38 Abs 1a, 42d sowie 87b UrhG erteilt.
Der Antrag auf Ergänzung um die Wortfolge "originär/derivativ" in der Einleitung des Betriebsgenehmigungsbescheids wurde hingegen abgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.