Bescheid der Aufsichtsbehörde vom 21.10.2010
Behörde: | Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften |
Datum: | 21.10.2010 |
Kategorie: | Betriebsgenehmigung |
Partei(en): | Literar-Mechana Wahrnehmungsgesellschaft für Urheberrechte GmbH |
GZ: | AVW 9.112/10-003 |
Mit dem vorliegenden Bescheid wird der Umfang der Betriebsgenehmigungen der Literar-Mechana gemäß § 5 VerwGesG festgestellt.
Mit dem konsolidierten Betriebsgenehmigungsbescheid wird die Wahrnehmung bzw Geltendmachung von Rechten, Beteiligungs- und/oder Vergütungsansprüchen im Hinblick auf §§ 15 und 16 UrhG eingeschränkt, gleichzeitig wird festgestellt, dass die Betriebsgenehmigungen §§ 18a, 42d sowie §§ 6, 40f, 76b und 76c UrhG umfassen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.