Bescheid der KommAustria (VWG) vom 14.08.2008
Behörde: | KommAustria (VWG) |
Datum: | 14. 08. 2008 |
Kategorie: | Betriebsgenehmigung |
Partei(en): | LSG Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten Gesellschaft mbH (LSG) |
GZ: | KOA 9.102/08-031 |
Mit der vorliegenden Berufungsvorentscheidung wurde die Berufung der LSG gegen den Bescheid der KommAustria KOA 9.102/08-18 erledigt. Die Berufung der LSG richtete sich gegen das Fehlen mehrerer Verweise in der im bekämpften Bescheid veröffentlichten Betriebsgenehmigung.
Sämtliche Verweise wurden mit der vorliegenden Berufungsvorentscheidung nachgetragen, die Betriebsgenehmigung wurde in ihrer konsolidierten (ergänzten) Fassung hiermit nochmals veröffentlicht.
Ein Schreibfehler wurde in einem Berichtigungsbescheid, der hier abrufbar ist, korrigiert.
Der Bescheid ist (in der Fassung des Berichtigungsbescheides) rechtskräftig.