Bescheid der KommAustria (VWG) vom 14.02.2008
Behörde: | KommAustria (VWG) |
Datum: | 14. 02. 2008 |
Kategorie: | Wahrnehmungsvermutung |
Partei(en): | Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger (AKM) GenmbH |
GZ: | KOA 9.450/08-005 |
Der vorliegende Bescheid enthält eine so genannte Wahrnehmungsvermutung gemäß § 11 Abs 3 VerwGesG zugunsten der AKM. Darin wird festgestellt, dass die AKM auf dem Gebiet der Republik Österreich im Bereich der Musik die in ihren Betriebsgenehmigungen umschriebenen Vortrags- und Aufführungs- und Vorführungsrechte sowie die Senderechte am nahezu gesamten Bestand an Werken wahr nimmt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.