AVW 9.116/17-001 VAM Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien GmbH
Behörde: | Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften |
Datum: | 07.04.2017 |
Kategorie: | Wahrnehmungsgenehmigungen |
Partei(en): | Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien GmbH (VAM) |
GZ: | AVW 9.116/17-001 |
Mit der vorliegenden Entscheidung wird einerseits der Umfang der Wahrnehmungsgenehmigungen der VAM festgestellt, andererseits werden ihre Wahrnehmungsgenehmigungen erweitert. Abgewiesen wird der Antrag der VAM auf Erteilung einer Wahrnehmungsgenehmigung für die filmische Verwertung der bei der Herstellung eines Filmwerkes entstehenden Lichtbildwerke und die Nutzung von verwaisten Werken gemäß § 56e Abs 6 UrhG.
Der Bedarf für eine Anpassung der Wahrnehmungsgenehmigungen ergibt sich im Wesentlichen aus den durch die Urh-Nov 2015 geschaffenen Änderungen des UrhG.
Der Bescheid ist rechtskräftig.