AVW 9.113/17-012 LSG Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH
Behörde: | Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften |
Datum: | 07.04.2017 |
Kategorie: | Wahrnehmungsgenehmigung |
Partei(en): | LSG Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH |
GZ: | AVW 9.113/17-012 |
Mit der vorliegenden Entscheidung wird einerseits der Umfang der Wahrnehmungsgenehmigungen der LSG festgestellt, andererseits werden ihre Wahrnehmungsgenehmigungen erweitert.
Der Bedarf für eine Anpassung der Wahrnehmungsgenehmigungen ergibt sich im Wesentlichen aus den durch die Urh-Nov 2015 geschaffenen Änderungen des UrhG.
Der Bescheid ist rechtskräftig.