AVW 9.112/17-011 Literar-Mechana Wahrnehmungsgesellschaft für Urheberrechte GmbH
Behörde: | Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften |
Datum: | 28.06.2017 |
Kategorie: | Wahrnehmungsgenehmigung |
Partei(en): | Literar-Mechana Wahrnehmungsgesellschaft für Urheberrechte GmbH |
GZ: | AVW 9.112/17-011 |
Mit der vorliegenden Entscheidung wird einerseits der Umfang der Wahrnehmungsgenehmigungen der Literar-Mechana festgestellt, andererseits werden ihre Wahrnehmungsgenehmigungen teilweise erweitert bzw widerrufen.
Der Bedarf für eine Anpassung der Wahrnehmungsgenehmigungen ergibt sich im Wesentlichen aus den durch die Urh-Nov 2015 geschaffenen Änderungen des UrhG.
Der Bescheid ist rechtskräftig.