AVW 9.120/16-010 Verwertungsgesellschaft Rundfunk GmbH (VGR)
Behörde: | Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften |
Datum: | 10.11.2016 |
Kategorie: | Wahrnehmungsgenehmigung |
Partei(en): | Verwertungsgesellschaft Rundfunk GmbH (VGR) |
GZ: | AVW 9.120/16-010 |
Mit der vorliegenden Entscheidung wird einerseits der Umfang der Wahrnehmungsgenehmigungen der VGR festgestellt, andererseits werden ihre Wahrnehmungsgenehmigungen erweitert. Abgewiesen wird der Antrag der VGR auf Feststellung über Wahrnehmungsgenehmigungen, soweit ein Rundfunkunternehmer originär oder derivativ Berechtigter ist.
Der Bedarf für eine Anpassung der Wahrnehmungsgenehmigungen ergibt sich im Wesentlichen aus den durch die Urh-Nov 2015 geschaffenen Änderungen des UrhG.
Der Bescheid ist rechtskräftig.