AVW 9.119/16-003 VdFS Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden reg GenbmH
Behörde: | Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften |
Datum: | 11.05.2016 |
Kategorie: | Wahrnehmungsgenehmigungen |
Partei(en): | VdFS Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden reg Gen mbH |
GZ: | AVW 9.119/16-003 |
Mit der vorliegenden Entscheidung wird einerseits der Umfang der Wahrnehmungsgenehmigungen der VdFS festgestellt, andererseits werden ihre Wahrnehmungsgenehmigungen erweitert. Abgewiesen wird der Antrag der VdFS auf Erteilung einer Wahrnehmungsgenehmigung im Hinblick auf die Nutzung von verwaisten Werken nach § 56e Abs 6 UrhG.
Der Bedarf für eine Anpassung der Wahrnehmungsgenehmigungen ergibt sich im Wesentlichen aus den durch die Urh-Nov 2015 geschaffenen Änderungen des UrhG.
Der Bescheid ist rechtskräftig.