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Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften

Die Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften überwacht Verwertungsgesellschaften und Unabhängige Verwertungseinrichtungen dahingehend, dass diese ihre jeweiligen  Aufgaben und Pflichten nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz 2016  erfüllen.

Verwertungsgesellschaften, deren Mitglieder, Rechteinhaber, Nutzer und sonstige Beteiligte können die Aufsichtsbehörde über Tätigkeiten oder Um-stände informieren, welche einen Verstoß gegen das Gesetz darstellen könnten. Ein Rechtsanspruch auf das Tätigwerden der Behörde besteht jedoch nicht.

Bei Streitigkeiten zwischen Verwertungsgesellschaften untereinander und zwischen Verwertungsgesellschaften, Nutzerorganisationen, Nutzern, Bezugsberechtigten oder Rechtsinhabern, kann die Aufsichtsbehörde um Vermittlung ersucht werden.