Arbeits- und Sozialgericht Wien

Öffnungszeiten
COVID-19 – Vorläufige Maßnahmen
Im gesamten Gerichtsgebäude gilt die Pflicht zum Tragen jenes Gesichtsschutzes, der den jeweils geltenden Vorschriften folgend in den öffentlichen Verkehrsmitteln verwendet werden muss. Weiters ist ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 m einzuhalten.
Das Gebäude darf bis auf weiteres nur auf Grund einer gerichtlichen Ladung oder eines vereinbarten Termins oder zur Vorsprache beim Service-Center betreten werden.
Bei Besucher:innen von Verhandlungen kann der Zugang zu Gericht vom Vorliegen eines 3G-Nachweises abhängig gemacht werden. Gleiches gilt für Sachverständige und Dolmetscher:innen. (Erlass des BMJ vom 10.1.2022, 2022-0.015.100, samt Beilage COVID-19-aktuelle Justizmaßnahmen).
Über allfällige Erleichterungen im Zusammenhang mit der Maskenpflicht im Verhandlungssaal bei Erfüllung eines der 3G befindet das Entscheidungsorgan.
Weisen Personen Symptome einer Covid-19-Infektion auf, wird auch mit Ladung kein Einlass gewährt!
Der Parteienverkehr findet primär telefonisch (01/40127/DW 305231 oder 305232) und über Formulare statt.
Termine werden (auch am Amtstag und Lehrlingsbelehrungen am Amtstag) nur gegen telefonische Anmeldung ausschließlich in dringenden Angelegenheiten vergeben.
Machen Sie von den auf der Unterseite "Formulare" Formulare zur Verfügung gestellten Download-Formularen für Klageerhebungen gegen Bescheide über Pensionen, Pflegegeld, Leistungen aus der Krankenversicherung (samt Kinderbetreuungsgeld etc.), Unfallversicherung sowie Klageerhebung gegen Kündigungen und Entlassungen Gebrauch.
Wenn Sie keinen Drucker zur Verfügung haben, können Sie das Formular auch handschriftlich abschreiben.
Schicken Sie diese Eingaben wie unten erklärt (Eingaben) an das Gericht.
Eingaben sind
1) vordringlich im elektronischen Rechtsverkehr einzubringen (siehe Hinweis "Elektronische Eingaben" weiter unten,
der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail ist nicht wirksam möglich)
2) per Fax oder
3) postalisch an das Gericht zu schicken
4) in den Briefkasten links vor der Eingangstüre des Gerichts einzuwerfen oder beim Servicecenter einzubringen.
Danke für Ihre Mitwirkung und Ihr Verständnis!
Einlaufstelle: Montag bis Freitag: 7:30 bis 15:30 Uhr
Servicecenter Öffnungszeiten: 07.30 bis 12:00 Uhr
Formulare für die Klagseinbringung werden auch vom Service-Center zu den genannten Öffnungszeiten ausgefolgt.
Die Anfertigung von Kopien der Klage, von Befunden oder Bescheiden ist aus Kapazitätsgründen ausschließlich am Amtstag (Dienstag) möglich.
Amtstag
Erreichbarkeit
Adresse
Althanstraße 39-45
Öffentliche Verkehrsmittel
Öffentliche Verkehrsmittel: Straßenbahn D: Althanstraße
Straßenbahn 5, 33: Franz-Josefs-Bahnhof
U4: Friedensbrücke, Spittelau
U6: Spittelau
Parkmöglichkeiten
In der Umgebung des Gerichtsgebäudes besteht eine gebührenpflichtige Kurzparkzone (9.00 bis 22.00 Uhr, Parkdauer von zwei Stunden).
Direkt vor dem Gerichtsgebäude sind 3 Parkplätze für Personen mit eingeschränkter Mobilität vorhanden.
Barrierefreiheit
Zugang
Das Gericht ist barrierefrei. Direkt vor dem Gerichtsgebäude sind 3 Parkplätze für Personen mit eingeschränkter Mobilität vorhanden.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Elektronische Eingaben
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.
Videokonferenz
Bankverbindung
Für Einzahlung von Parteiengeldern, Strafen, Gebühren aus Firmen- und Grundbuch sowie Sonstiges
Für Einzahlungen von Gerichtsgebühren ausgenommen Firmen- und Grundbuch