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Kündigungs- Entlassungsanfechtung

Achten Sie auf die Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Kündigung oder Entlassung für die Klageerhebung!

Erkundigen Sie sich zuerst bei der gesetzlichen Interessensvertretung (zB  Arbeiterkammer) oder Ihrer gewählten Interessensvertretung, ob diese Ihre Vertretung übernehmen. Wenn diese nicht bereit sind, die Vertretung zu übernehmen, vereinbaren Sie einen Termin am Amtstag zur Aufnahme der Klage (01/40127/ DW 305231 oder 305232).

Das Formular ist erst NACH Rücksprache mit dem Servicecenter, wenn ein persönlicher Termin in der Anfechtungsfrist nicht möglich ist, zu verwenden. Informieren Sie sich über die Kostenfolgen!