Mit dem Gesetz zum Kinderbeistand, der vor wenigen Tagen in Begutachtung
gegangen ist, sollen minderjährige Scheidungskinder, die in eskalierten
Obsorge-und Besuchsrechtsstreitigkeiten oftmals die Leidtragenden sind "eine
Stimme" erhalten.
Der Gesetzesentwurf zum Kinderbeistand ist in Begutachtung
und soll mit 1. Jänner 2010 in Kraft treten. Justizministerin Claudia
Bandion-Ortner sieht den Kinderbeistand als "Sprachrohr", der Minderjährigen in
eskalierten Obsorge-und Besuchsrechtsstreitigkeiten "eine Stimme geben" soll.
"Schutz durch Recht: Der Schutz der Kinder und die
Verbesserung der Situation von Minderjährigen in familiären Konfliktsituationen
ist mir ein wichtiges Anliegen", betonte die Justizministerin anlässlich des
Gesetzesvorhabens. "Viele Kinder leiden unter der Trennung ihrer Eltern. Bei
Obsorgeverfahren und Besuchsrechtsstreitigkeiten fühlen sich Kinder oft alleine
gelassen, fallweise sogar von den Eltern instrumentalisiert." Durch den
Kinderbeistand sollen sie in die Lage versetzt werden ihren Willen und ihre
Wünsche in- und außerhalb des Gerichtsverfahrens sprachlich auszudrücken.
Der
Kinderbeistand dient dem Kind als persönlicher Ansprechpartner, als "Begleiter"
im gesamten Verfahren und soll das Kind entlasten und ihm das belastende
Gefühl der Schuld für die familiäre Situation nehmen.
bandionOrtner verwies
auf die wertvollen Erfahrungen aus dem Modellprojekt Kinderbeistand, das von
Jänner 2006 bis Juli 2008 durchgeführt wurde. Dabei hätten alle Beteiligten -
also etwa auch die Eltern und Richter - den Kinderbeistand als sinnvoll und
hilfreich empfunden.
Gedacht ist an die Bestellung eines Kinderbeistandes für
Minderjährige etwa ab dem fünften bis zum vierzehnten Lebensjahr. Dabei komme,
wie Bandion-Ortner betont, der Qualität der Ausbildung und der Eignung der
Kinderbeistände ein besonderer Stellenwert zu: "Als Kinderbeistand kommt nur in
Frage, wer die fachlichen und die menschlichen Voraussetzungen
erfüllt."
Voraussetzungen seien daher eine abgeschlossene Fachausbildung und
Berufserfahrung in einem psychosozialen Beruf sowie Spezialkenntnisse
insbesondere in den Bereichen Familien-, Jugendwohlfahrts- und Verfahrensrecht,
Kommunikation mit Kindern und Krisenmanagement.
"Strenge Voraussetzungen
erhöhen die Qualität der Betreuung, um Kindern vor Gericht die bestmögliche
Unterstützung zu geben" so die Ministerin.
Das Justizministerium geht von
ungefähr 600 Fällen pro Jahr, in denen ein Kinderbeistand vom Gericht bestellt
werden wird, aus. Grundsätzlich sollen die Eltern die Kosten eines
Kinderbeistands tragen, da sie durch ihre Situation die Notwendigkeit eines
Beistands für ihre Kinder verursacht haben. Wenn die Eltern nicht in der Lage
sind, die Kosten des Kinderbeistands ohne Beeinträchtigung ihres notwendigen
Unterhalts zu bestreiten, steht ausreichend Verfahrenshilfe zur Verfügung.
Um
sicherzustellen, dass ab dem Zeitpunkt, ab dem Gerichte Kinderbeistände
bestellen können, genug qualifizierte Personen zur Verfügung stehen, bedarf es
einer gewissen Vorlaufzeit, sodass ab 1. Juli 2010 erstmals Kinderbeistände
bestellt werden können.