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Kinderbeistand-Gesetz
Aufgrund des Erfolgs des Modellprojekts soll der
„Kinderbeistand“ nun gesetzlich verankert werden, wobei die aus dem
Modellprojekt gewonnenen Erfahrungen in den Gesetzesentwurf eingeflossen sind.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden von einer vom Bundesministerium
für Justiz organisierten Arbeitsgruppe festgelegt, in der unter anderem
Vertreterinnen der Rechtsanwaltschaft, eine Kinderbeiständin und die Vorsitzende
der Fachgruppe Familienrecht vertreten waren.
„Ort“ der gesetzlichen Regelung
soll das Außerstreitgesetz sein, konkret soll der Kinderbeistand in einem neuen
§ 104a AußStrG geregelt werden. Diese Bestimmung soll die Grundlagen für die
Bestellung eines Kinderbeistands sowie dessen Aufgaben und Rechte regeln.
Als Vermittlungsstelle soll die Justizbetreuungsagentur als Drehscheibe
zwischen den Kinderbeiständen und dem Gericht dienen. Dabei kann sie sich
wiederum Trägerorganisationen bedienen.
Die Begutachtungsfrist endet am
14.9.2009.