Kontakt
In Eingaben an den Bundesanwalt kann insbesondere angeregt werden, Anträge auf Einleitung eines Verfahrens vor dem Kartellgericht zu stellen.
Eingaben, die sich auf eine erst beabsichtigte Anmeldung eines Zusammenschlusses beim Kartellgericht beziehen, sollten jedoch besser nicht an
den Bundeskartellanwalt, sondern direkt an die Bundeswettbewerbsbehörde
gerichtet werden, weil der Bundeskartellanwalt solche Eingaben nicht selbst
behandelt, sondern nur an die Bundeswettbewerbsbehörde
weiterleitet.
Bundeskartellanwalt
Schmerlingplatz 11
1016
Wien
Bundeskartellanwalt Dr. Alfred Mair
Tel. +43 (0) 1 52 1 52 0
Bundeskartellanwalt-Stellvertreter Mag. Gustav Stifter
Tel. +43 (0) 1 52 1 52 0
Fax +43 (0) 1 52 1 52 3690 DW