Die Leitung des Strafvollzuges liegt beim Bundesministerium für Justiz. Dort ist zur Unterstützung und Beratung der Bundesministerin für Justiz die Stabsstelle Strafvollzug eingerichtet, die die strategische Leitung und die dienst- und fachaufsichtsbehördliche Zuständigkeit in oberster Instanz im Strafvollzug wahrnimmt.
Die Vollzugsdirektion ist als dem Bundesministerium für Justiz nachgeordnete Dienstbehörde und operative Oberbehörde für den österreichischen Strafvollzug eingerichtet.
Primäre rechtliche Grundlage für den Strafvollzug in Österreich ist das Strafvollzugsgesetz 1969. Von den darauf aufbauenden generellen Vorschriften ist die Vollzugsordnung für Justizanstalten hervorzuheben.