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Staatsanwaltschaften

Bei jedem für Strafsachen zuständigen Landesgericht ist eine Staatsanwaltschaft eingerichtet. Den dort tätigen Staatsanwälten obliegt die Anklageerhebung und -vertretung sowohl vor dem Landesgericht als auch vor den Bezirksgerichten des jeweiligen Landesgerichtssprengels. Vor den Bezirksgerichten vertreten üblicherweise Bezirksanwälte die Anklage. Sie sind besonders, aber nicht akademisch ausgebildete Fachbeamte.

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